Umweltgerechte politische Konstellation
Viele Bundesbürger, denen der Klimaschutz am Herzen liegt, werden in diesem Zusammenhang die Regierungsbildung Ende des Jahres 2021 begrüßt haben: Drei Parteien taten sich zusammen und setzten rund um Klimaschutzfragen einen deutlichen Akzent: Bündnis 90/Die Grüne übernahm die klimarelevanten Ministerien „Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“ durch Steffi Lemke sowie „Wirtschaft und Klimaschutz“ durch Robert Habeck.
96 Tonnen CO2 im Gebäudebereich erfordern Sofortprogramm
Für die sichere Umsetzung des Klimaschutzgesetzes schien also vieles richtig zu laufen. Spätestens Mitte des Jahres 2023 zeigte sich jedoch, wie schwierig die Einhaltung der definierten Jahresemissionsmengen im Einzelnen ist. Der vom Umweltbundesamt (UBA) koordinierte „Projektionsbericht 2023“ der Bundesregierung von August 2023 ergab, dass ohne zusätzliche Maßnahmen das Erreichen der verbindlichen Klimaschutzziele gefährdet ist: In den Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude wurden die Vorgaben deutlich überschritten. Im Gebäudebereich beispielsweise wurden 96 Mio. Tonnen CO2 zu viel emittiert. - Eigentlich „kein Beinbruch“ - hatten die Macher des Klimaschutzgesetzes doch bereits vorhergesehen, dass in einzelnen Jahren Emissionsmengen-Begrenzungen überschritten werden. Deshalb sieht das Gesetz (§ 8 des KSG) vor, in solchen Fällen mittels Sofortprogrammen die kurzfristige Verbesserung der Emissionsbilanz zu bewirken.
Entwicklung der gesamten Treibhausgasemissionen nach Quellbereichen
Laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) werden die Ziele für die Jahre 2041 bis 2045 im Jahr 2034 festgelegt. Im Jahr 2045 muss Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Bild und Bildunterbeschreibung: Umweltbundesamt
Heißer Herbst: Klimaschutz-Politik kommt aus dem Tritt
Die Regierung reagierte per Gesetzesinitiative und hatte sich bereits um die Finanzierung der notwendigen Sofortprogramme bemüht. Dazu hatten die Regierungsspitzen im Rahmen des „Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021“ einen sogenannten „Klima- und Transformationsfonds“ mit Geld aufgestellt, das nicht im regulären Haushalt verbucht werden und sich aus nicht abgerufenen „Corona-Krediten“ speisen sollte.
Im November 2023 kam per „Doppel-Schlag“ alles anders als geplant: Zunächst wurden am 15.11.2023 die Finanzierungs-Lösung und die dabei geplanten Kreditumschichtungen vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt.
Die Bundesregierung war gezwungen, eine neue Einigung für den Haushalt 2024 zu erzielen. Das am 13. Dezember 2023 präsentierte Ergebnis ergab für den Klima- und Transformationsfonds eine deutliche Etatverringerung in den nächsten Jahren um ca. ein Viertel bzw. um 45 Milliarden Euro.
Und zuvor - am 30.11.2023 - hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimaschutzpolitik der Regierung bereits als in Teilen rechtswidrig eingestuft. Die von der Regierung vorgelegten Maßnahmen und Programm seien unzureichend, um die deutlich gewordene Klimaschutz-Lücke schließen zu können.
Entscheidungs-Notstand überbrücken mit intelligenter Technologie
Damit droht für den Klimaschutz kostbare Zeit zu verstreichen. Es besteht Unsicherheit mit Blick auf die Möglichkeit der Finanzierung konkreter, dringend notwendiger energetischer Sanierungen beispielsweise von Bestandsobjekten im Gewerbeimmobilienbereich. Hier sind trotz steigender Preise im Bausektor mittel- bis langfristig kostspielige Sanierungen im Bereich der Gebäudehüllen vorzunehmen - an der Fassade, der Dämmung sowie an Außentüren und Fenstern.
Wie können Immobilienprofis angesichts des gegenwärtigen Entscheidungs-Notstands dennoch schnell initiativ werden? Ist es möglich, kurzfristig auf der Basis des aktuellen Zustands der Gebäude deutlich Energie und CO2 einzusparen?